Wissenswertes über Konferenzen
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Gesamtkonferenz (GK) Die GK ist das wichtigste Gremium der Schule. Hier werden alle schulorganisatorischen und pädagogischen Fragen erörtert und entschieden, soweit nicht die Fach- oder Klassenkonferenzen zuständig sind. Die Anzahl der Elternvertreter richtet sich nach der Größe des Kollegiums. Bei uns sind 4 Elternvertreter mit Stimmrecht in der GK vertreten. (§ 35 NSchG) |
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Fachkonferenz (FK) Die GK richtet Fachkonferenzen für alle Fachbereiche/ Unterrichtsfächer ein. Die FK entscheidet über bzw. regelt die Fachangelegenheiten. Mindestens ein gewählter Elternvertreter nimmt mit Stimmrecht an diesen Konferenzen teil. |
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Klassenkonferenz (KK) Sie setzt sich aus allen in der Klasse unterrichtenden Lehrkräften und den gewählten Elternvertretern zusammen und entscheidet über Angelegenheiten, die ausschließlich die Klasse oder einzelne Schüler/-innen betreffen. Die Elternvertreter haben hier kein Stimmrecht. |
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Zeugniskonferenz (ZK) Hier werden Zeugnisse, Versetzungen und die Schullaufbahnempfehlungen einzelner Schüler/innen besprochen. Die Eltern haben eine beratende Funktion, aber kein Stimmrecht. (vgl. § 36Absätze 5 und 7 NSchG) |
Die Mitglieder aller Konferenzen unterliegen der gesetzlichen
Schweigepflicht!
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