Witterungsbedingter Unterrichtsausfall
Bei schwierigen Wetterlagen wie Straßenglätte, Schneeverwehungen, Hochwasser und Sturm entscheidet der Landkreis über einen Unterrichtsausfall. http://schulausfall.grafschaft-bentheim.de Trotz angeordneten Unterrichtsausfalls gewährleisten alle Schulen eine Betreuung der Schülerinnen und Schüler. Sollten Sie selbst bei Glatteis oder Sturm den Schulweg für Ihr Kind zu gefährlich halten, steht es in Ihrem Ermessen, Ihr Kind abzumelden.
Ist es nach Unterrichtsschluss aufgrund der Witterungsverhältnisse (Sturm/Gewitter) unverantwortlich, die Kinder nach Hause zu schicken, bleiben sie sicherheitshalber in der Schule. Sie werden benachrichtigt und wie bitten Sie dann Ihre Kinder abzuholen.