Versicherung
Bei Unfällen im Schulgebäude, auf dem Schulgelände und während schulischer Pflichtveranstaltungen ist Ihr Kind unfallversichert. Nur der direkte Schulweg ist versichert. Nicht versichert sind Umwege (auf dem Schulweg) und privater Aufenthalt auf dem Schulgelände. Für Eltern besteht eine Unfallmeldepflicht! Wenn Ihr Kind sich beispielsweise auf dem Schulweg verletzt hat oder sich am Vormittag eine Verletzung zugezogen hat, die erst am Nachmittag einen Arztbesuch erforderlich macht, muss dieser Vorgang der Schule umgehend gemeldet werden Für Schäden, die Ihr Kind in der Schule anrichtet, haften Sie als Erziehungsberechtigte oder Ihre Haftpflichtversicherung.