Krankmeldung
Sollte ihr Kind krank werden oder aus anderen Gründen nicht am Unterricht teilnehmen können, erwarten wir eine schriftliche oder telefonische Mitteilung durch die Erziehungsberechtigten am ersten Tag. Diese Regelung gilt auch für die Fächer Sport und Schwimmen. Wenn Sie Ihr Kind an Tagen kurz vor und nach den Ferien bzw. vor langen Wochenenden krankmelden müssen, legen Sie bitte ein ärztliches Attest vor. Informieren Sie uns umgehend über ansteckende Krankheiten oder Befall mit Kopfläusen! - Siehe Erlasse dazu auf der Homepage.