Befreiung vom Unterricht
Die Schüler sind zur Teilnahme am Unterricht und an verbindlichen Schulveranstaltungen verpflichtet. Beurlaubungen aus familiären oder anderen Gründen beantragen Sie
bitte rechtzeitig bei der Schulleitung. Vor und nach den Ferien wird eine Genehmigung nur erteilt, wenn die Ablehnung eine persönliche Härte bedeuten würde. Hierüber entscheidet die
Schulleiterin.
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